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Mieter dürfen auf ihrer Toilette laut Gerichtsurteil im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Es gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte.