Die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für die Spielhalle am Matthiaskirchweg war rechtens. Das erklärte die Verwaltung in der Bezirksvertretung 6 auf Nachfrage der SPD-Fraktion. So gab es für die Genehmigung bereits einen Antrag, bevor Ende 2012 gesetzlich durch eine Spielhallenverordnung neu festgelegt wurde, dass bei Vergnügungsstätten ein Mindestabstand zu Einrichtungen für Kinder wie Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen von 350 Metern eingehalten werden muss.
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