Das Landesverkehrsministerium hat ein Lärmschutz-Gutachten für die A46-Brücke zwischen Düsseldorf und Neuss in Auftrag gegeben. Damit will es die Voraussetzungen schaffen, dass auf der Fleher Brücke dauerhaft 80 km/h als Höchstgeschwindigkeit gelten. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte das Tempolimit für rechtswidrig erklärt, weil es ohne Begründung angeordnet worden war. Die Bezirksregierung stellte gestern den Antrag auf Zulassung der Berufung. Deshalb ist das Urteil nach wie vor nicht rechtskräftig. Die Tempo-80-Schilder bleiben deshalb weiterhin stehen und sind bindend.
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