Durch einen Stoß mit einem Bierglas ins Gesicht eines Discjockeys (46) hat ein Altstadtgast (21) vor drei Monaten dafür gesorgt, dass sein Kontrahent jetzt auf einem Auge die Sehkraft verloren hat. Wegen schwerer Körperverletzung stand er gestern vor Gericht, berief sich auf Erinnerungslücken, weil er betrunken gewesen sei. Die Richter schickten ihn dennoch für zweieinhalb Jahre in Haft.
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